Die Finanzplanung nach der Insolvenzordnung von 1999
(1) Die Finanzplanung nach der Insolvenzordnung von 1999(2) Dipl.-Kaufmann Dr. Björn Tietje
(3) Die neue Insolvenzordnung (InsO), die zum 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, führte als neuen Insolvenzgrund neben Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit die „drohende Zahlungsunfähigkeit" ein. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Daraus folgt indirekt eine Verpflichtung von Unternehmen zu einer vorausschauenden Finanzplanung. Unternehmensführer werden sich im Falle einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit fragen lassen müssen, ob und wie sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind und ob der Insolvenzfall nicht voraussehbar gewesen ist. Zu untersuchen waren in diesem Zusammenhang, welche Grundsätze bei einer Finanzplanung zu beachten sind, die den Anforderungen des Gesetzes genügen. Präferiert wird eine direkte zahlungsorientierte Finanzplanung in Anlehnung an die Methodik internationaler Feasibility Studien.
(4) Extern
(5) Institut für Weltwirtschaft und Internationales Management
(6) Tietje, Björn, Die Finanzplanung nach der Insolvenzordnung von 1999, Verlag Dr. Kovač, Hamburg 2003